**Kindergeld 2024: Wichtige Informationen**
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und Inflation wird die Erziehung
von Kindern immer herausfordernder. Um Familien zu unterstützen, gewährt die
deutsche Regierung Kindergeld. Dieses steuerfreie monatliche Einkommen soll
helfen, die Kosten für die Erziehung von Kindern unter 18 Jahren zu decken und
Familien zu entlasten.
**Ziel des Kindergeldes**
Das Kindergeld soll sicherstellen, dass Kinder die notwendigen Mittel für eine
gesunde Entwicklung erhalten. Es unterstützt Familien bei der Deckung der
Lebenshaltungskosten und der Kosten für die Kindererziehung und trägt zur
Verringerung von Kinderarmut bei, indem es besonders gefährdeten Haushalten
direkte finanzielle Hilfe bietet.
**Höhe des Kindergeldes 2024**
Der Kindergeldbetrag hängt von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab. Im Jahr
2024 beträgt der Höchstbetrag für Kinder unter sechs Jahren jährlich 7.437 €,
während für Kinder im Alter von sechs bis siebzehn Jahren der Höchstbetrag bei
6.275 € liegt. Monatlich ergibt sich Folgendes:
- - **Für Kinder unter 6 Jahren:** 619,75 € pro Monat
- - **Für Kinder von 6 bis 17 Jahren:** 522,91 € pro Monat
Die genaue Höhe der Kindergeldzahlung wird im Juli auf Grundlage des bereinigten
Nettoeinkommens des Vorjahres neu berechnet. Zur Schätzung Ihrer Zahlung
können Sie den Kindergeldrechner auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
nutzen.
**Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld 2024**
Um Kindergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - Das Kind darf nicht älter als 18 Jahre sein.
- - Das Kind muss deutscher Staatsbürger oder dauerhaft in Deutschland ansässig
sein.
- - Das Kind muss mindestens die Hälfte des Jahres beim Antragsteller leben.
- - Der Antragsteller muss überwiegend für die Betreuung und Erziehung des Kindes
verantwortlich sein.
Bei geteiltem Sorgerecht erhalten beide Elternteile jeweils 50 % des Betrags, den sie
bei alleiniger Sorge erhalten würden, basierend auf ihrem eigenen bereinigten
Nettoeinkommen.
**Besondere Regelungen bei geteiltem Sorgerecht:**
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- **40 % bis 60 % des Zeitanteils:** Beide Eltern gelten als gemeinsame
Sorgeberechtigte für das Kindergeld.
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- **Weniger als 40 %:** Kein Anspruch auf Kindergeld.
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- **Mehr als 60 %:** Der hauptsächliche Sorgeberechtigte sollte das Kindergeld
beantragen.
Der Antragsteller oder sein Ehepartner muss die deutsche Staatsbürgerschaft
besitzen, einen dauerhaften Wohnsitz, einen geschützten Status oder einen gültigen
Aufenthaltstitel im 19. Monat haben oder unter das Bundesvertriebenengesetz fallen.